Wer eine Mietwohnung verlässt, hat den Anspruch auf die Rückzahlung der Mietkaution. Doch nicht selten verzögert sich die Auszahlung oder der Vermieter behält die Mietkaution gar komplett ein. Ich erkläre Ihnen welche Rechte Sie als Mieter in diesem Fall haben und wie man sich dagegen wehren kann.
Wann muss der Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?
Tatsächlich ist es so, dass nach Ende des Mietverhältnisses der Vermieter die Mietkaution nicht sofort ausbezahlen muss. Er hat eine angemessene Frist, um mögliche Forderungen zu prüfen. Der Bundesgerichthof hat hierzu 2006 geurteilt, dass hierfür drei bis sechs Monaten angemessen sind. Innerhalb dieser Zeit kann der Vermieter prüfen, ob noch offene Mietzahlungen bestehen oder Schäden an der Wohnung zu regulieren sind. Dennoch darf der Vermieter die Mietkaution nicht unbegründet zurückhalten. Das heißt, sollten alle offenen Punkte geklärt sein, so hat der Vermieter die Mietkaution auszubezahlen.
Wann darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?
Der Vermieter kann die Mietkaution nur einbehalten, wenn berechtigte Ansprüche bestehen. Dazu zählen offene Mietzahlungen oder auch ausstehende Nebenkostenabrechnungen, sodass der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Mietkaution abziehen kann. Schäden an der Wohnung, die über den üblichen Verschleiß hinausgehen, können ebenfalls zu einer Kürzung führen. Normale Abnutzung reicht hierfür allerdings nicht aus. Hier liegt oft ein Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter. Falls noch nicht alle Betriebskostenabrechnungen vorliegen, darf außerdem ein angemessener Teil der Mietkaution einbehalten werden.
Was tun, wenn der Vermieter die Mietkaution nicht zurückzahlt?
Wenn die Frist verstrichen ist und der Vermieter die Mietkaution einbehält, sollten Mieter zunächst schriftlich eine Frist setzen – zum Beispiel zwei Wochen. In diesem Schreiben sollten Sie auf den Rückzahlungsanspruch hingewiesen werden. Bleibt der Vermieter uneinsichtig, können weitere Schritte folgen. Oft kann eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, wenn ein Anwalt, Schlichtungsstelle oder der Mieterverein eingeschaltet wird. Falls der Vermieter die Mietkaution weiterhin einbehält, kann über das Amtsgericht ein Mahnbescheid beantragt werden. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, bleibt als letzte Möglichkeit die Klage auf Rückzahlung der Mietkaution.
Durch den Anwalt, eine Schlichtungsstelle oder der Mieterverein, kann dies den Druck auf den Vermieter erhöhen. Oft reicht schon ein anwaltliches Schreiben, um den Vermieter zur Zahlung zu bewegen. Der Mieterverein bietet zudem rechtliche Unterstützung und kann gegebenenfalls eine Mediation mit dem Vermieter initiieren. Ein gerichtliches Verfahren ist meist der letzte Schritt, wenn außergerichtliche Maßnahmen nicht erfolgreich waren.
Übrigens: Der Vermieter hat die Mietkaution zu verzinsen!
Wussten Sie, dass die Mietkaution bei einer normalen Vermietung (Studentenapartments ausgenommen), so wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch § 551 geregelt ist, vom Vermieter verzinst als Spareinlage bei einer Bank anzulegen ist? Vorgeschrieben ist eine Verzinsung von der aktuell gültigen Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Sollte Ihr Mietverhältnis also länger gelaufen sein, lohnt sich hier die Prüfung wieviel Geld Ihnen mit der Verzinsung zusteht.
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