
Sozialplan-Rechner: Sozialauswahl-Punkte & Abfindung berechnen
Berechnen Sie einen Orientierungswert für Ihre Sozialauswahl-Punkte oder eine mögliche Abfindung nach Sozialplan – schnell und kostenlos.
Was möchten Sie berechnen?
Was berechnet der Sozialplan-Rechner?
Der Rechner enthält zwei unterschiedliche Berechnungen: Sozialauswahl-Punkte und eine mögliche Sozialplan-Abfindung. Beide hängen zusammen, sind rechtlich aber nicht dasselbe.
Die Sozialauswahl-Punkte geben einen Orientierungswert dafür, wie schutzwürdig Sie im Vergleich zu Kollegen in einer betriebsbedingten Kündigung eingestuft werden könnten. Die Sozialplan-Abfindung schätzt dagegen die finanzielle Kompensation, die ein Sozialplan bei einer Betriebsänderung vorsehen könnte.
Beide Werte sind unverbindliche Orientierungswerte auf Basis verbreiteter Beispielmodelle. Ihr konkreter Fall, Ihr Arbeitgeber und ein eventuell bestehender Sozialplan können davon abweichen.
Sozialauswahl-Punkte berechnen
Bei einer betriebsbedingten Kündigung schreibt § 1 Abs. 3 KSchG vier Kriterien vor, die berücksichtigt werden müssen: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
Wie viele Punkte jedes Kriterium wert ist, legt das Gesetz nicht fest. Es gibt keinen gesetzlichen Einheitsschlüssel. Der Rechner verwendet ein verbreitetes Beispielmodell: 1 Punkt pro Lebensjahr, 1 Punkt pro Betriebsjahr, 2 Punkte pro unterhaltsberechtigtem Kind und 5 Punkte bei anerkannter Schwerbehinderung.
Je höher die Punktzahl, desto stärker kann grundsätzlich die soziale Schutzwürdigkeit innerhalb einer vergleichbaren Arbeitnehmergruppe sein. Ob eine Kündigung tatsächlich unwirksam ist, hängt aber zusätzlich von der Vergleichsgruppe und davon ab, ob einzelne Arbeitnehmer aus berechtigtem betrieblichen Interesse aus der Auswahl herausgenommen werden durften.
Ausführlich erklärt: Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl.
Sozialplan-Abfindung berechnen
Ein Sozialplan nach § 112 BetrVG soll wirtschaftliche Nachteile ausgleichen oder abmildern, die durch eine Betriebsänderung entstehen. Welche konkrete Leistung dabei vereinbart wird, schreibt das Gesetz nicht vor.
In der Praxis verwenden die meisten Sozialpläne eine Formel aus drei Bausteinen:
Bruttomonatsgehalt × Faktor × Beschäftigungsjahre
Hinzu kommen häufig Zusatzkomponenten wie Sockelbeträge, Kinderzuschläge, Zuschläge für Schwerbehinderte oder eine Kappungsgrenze. Kennen Sie den Faktor und die Zusatzkomponenten Ihres Sozialplans, können Sie diese direkt eintragen. Andernfalls zeigt der Rechner eine Beispielrechnung mit einem verbreiteten Faktor von 0,5.
Im Rechner wirkt sich die Kappungsgrenze nur auf die Grundabfindung (Bruttomonatsgehalt × Faktor × Beschäftigungsjahre) aus. Sockelbetrag, Kinderzuschlag und Schwerbehindertenzuschlag werden danach ungedeckelt hinzugerechnet, da Sozialpläne in der Praxis meist die Grundformel deckeln und nicht die zusätzlich vereinbarten Sonderzahlungen.
Ausführlich erklärt, mit weiteren Beispielen: Sozialplan & Sozialauswahl: Punktesystem, Abfindung & typische Fehler.
Warum kann ein Rechner die rechtliche Prüfung nicht ersetzen?
Ein Rechner kann einen mathematischen Ausgangswert bestimmen. Er kann jedoch nicht abschließend beurteilen:
- ob die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde,
- ob die gebildeten Vergleichsgruppen zulässig sind,
- ob Stichtage, Kinderzahl oder Schwerbehinderung richtig erfasst wurden,
- ob der Sozialplan wirksam zustande gekommen ist,
- ob eine höhere Abfindung verhandelbar wäre.
Deshalb ersetzt das Ergebnis keine anwaltliche Prüfung. Bei einer Kündigung gilt außerdem unabhängig vom Sozialplan die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG.
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Häufige Fragen zum Sozialplan-Rechner
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Sozialauswahl-Punkte und Sozialplan-Abfindung.
Nein. § 1 Abs. 3 KSchG schreibt vor, welche vier Kriterien bei der Sozialauswahl berücksichtigt werden müssen. Wie viele Punkte jedes Kriterium wert ist, legt das Gesetz jedoch nicht fest.
Die konkrete Bepunktung wird meist zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart. Sie muss sachgerecht, einheitlich und im Streitfall gerichtlich überprüfbar sein.

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